Verwaltung

Die Verwaltung Ihrer Immobilie ist Vertrauenssache. Unsere langjährige Erfahrung ist neben unserer akribischen Abarbeitung der uns anvertrauten Arbeitsvorgänge Garant Ihres Erfolges. – Schenken Sie uns Ihr Vertrauen und bewahrenSie sich die Rentabilität Ihrer Immobilie.

1. WEG – VERWALTUNG

Der WEG-Verwalter betreut das Gemeinschaftseigentum. Er ist für alle Dokumente, Versicherungspolicen, Verträge und den gesamten Schriftverkehr zuständig.
Der WEG-Verwalter vertritt die Gemeinschaft gegenüber Dritten.

1.1. Kaufmännische Verwaltung

  • Erstellung der Hausgeldabrechnungen zum Abschluss des Geschäftsjahres
  • Vorbereitung und Durchführung der jährlichen Eigentümerversammlung
  • Durchführung und Umsetzung der ordnungsgemäßen Beschlüsse der Wohnungseigentümer
  • Erstellung des Wirtschaftsplans
  • Vorbereitung und laufende Betreuung von Rechtsstreiten
  • Monatliches Forderungsmanagement
  • Abwicklung von Versicherungsschäden
  • Behördenkontakte für die Eigentümergemeinschaft
  • Hausgeldinkasso
  • Hausgeldmahnwesen
  • Bildung von Instandhaltungsrücklagen und Anlage unter Beachtung der ständigen Verfügbarkeit und höchstmöglicher Zinsen
  • Buchung der WEG-Konten
  • Rechnungsbearbeitung
  • Entgegennahme von Zahlungen und Bearbeitung von Auszahlungen

2. MIETVERWALTUNG

2.1. Verwaltung des Sondereigentums

Ist der Wohnort des vermietenden Wohnungseigentümers zur Wohnanlage noch mehrere Kilometer entfernt, ergeben sich neue Probleme hinsichtlich der Betreuung des Mieters und der persönlichen Kommunikation von “Mensch zu Mensch”. Neben unseren juristischen Grundkenntnissen lassen wir ständig aktuelle Entscheidungen zur Mietrechtssprechung in die Vertragsgestaltung zwischen Vermieter und Mieter einfließen. Wir realisieren für Sie:

  • Abschluss von Mietverträgen
  • Mieterbestandspflege
  • Nachtragsvereinbarungen
  • Erstellen der jährlichen Betriebskostenabrechnungen für die Mieter
  • Mietinkasso
  • Vorbereitung und Betreuung von Rechtsstreitigkeiten
  • Mietkautionsbearbeitung
  • Buchung aller Zahlungsvorgänge wie z. B. Mieteinnahmen
  • Monatliche Auszahlung des Mietüberschusses an die Eigentümer

2.2. Mietverwaltung in Wohnanlagen, Häusern und Gewerbeimmobilien

  • Vertretung des Eigentümers gegenüber den Mietern
  • Vermietung in Abstimmung mit dem Eigentümer
  • Abschluss von Mietverträgen
  • Mietinkasso
  • Kontoführung eines Mietkontos
  • Treuhänderische Verwaltung der Mietkaution
  • Erfassung aller Einnahmen und Ausgaben nach den gesetzlichen Grundlagen einer ordnungsgemäßen Buch
  • Überwachung und Durchsetzung der Hausordnung
  • Bei Mieterwechsel Abnahme und Übergabe der Mietsache mit Protokoll
  • Mieterhöhungsverlangen gemäß gesetzlichen Möglichkeiten durchzusetzen
  • Erstellung von Betriebskostenabrechnungen
  • Erstellung von Einzel- / Gesamtabrechnungen für den Eigentümer
  • Abschluss und Kündigung von Versicherungsverträgen
  • Regelmäßige Begehung der Immobilie
  • Abschluss von Wartungsverträgen
  • Vergabe und Überwachung notwendiger Reparaturen
  • Einleitung von Sofortmaßnahmen in Notfällen
  • Beratung bei Modernisierungs- und Energiesparmaßnahmen

2.3. Erstellung der jährlichen Betriebskostenabrechnung

  • Sie sind Eigentümer?
  • Sie haben Mieter?
  • Sie verwalten Ihre Immobilie selbst?
  • Sie müssen die jährliche Betriebskostenabrechnung selbst erstellen?
  • Sie haben dazu keine Zeit?

Wir haben für die Erstellung Ihrer Betriebskostenabrechnung die Zeit und sind in der Rechtssprechung für die Betriebskostenabrechnung immer auf dem aktuellsten Stand!

Nutzen Sie unsere Erfahrung und unseren Service! Wir erstellen für Sie Ihre Abrechnungen!

2.4. Gebäudemanagement

Als zentraler Ansprechpartner für Mieter, Handwerker, Behörden und Ämter kümmern wir uns um die Pflege, Werterhaltung und Steigerung Ihrer Investition.

2.5. Technische Verwaltung

  • Laufende Überwachung des baulichen Zustandes
  • Vergabe notwendiger Reparaturmaßnahmen im Rahmen des Reparaturlimits
  • Einleitung von Sofortmaßnahmen bei HavarienSchadensmeldung an die Versicherung bei Versicherungsschäden
  • Beratung der Eigentümer zur Schadensminderung / Schadensbeseitigung
  • Verfolgung von Gewährleistungsansprüchen
  • Wohnungsabnahmen bei Mieterwechsel
  • Terminüberwachung bei Angeboten, Vergaben, Ausführungen und – Schlussrechnungen
  • Schlüsselverwaltung
  • Mitwirkung an baulichen Veränderungen am gemeinschaftlichen Eigentum