AGB

Geschäftsbedingungen – Immobilien –
der Firma Dr. Bauerfeind Immobilien- und Handelsmakler e.K. (HRA 13895)

1. Jegliches Anfordern unserer (auch mündlichen) Angebote bedeutet Abforderung unseres Angebotes zur Erbringung einer kostenpflichtigen Maklerleistung. Das Verwenden unserer Angebote oder Inanspruchnahme oder Duldung unserer Dienstleistung bedeuten Annahme dieses Maklervertragsangebotes und Akzeptieren nachfolgender Bedingungen und
Honorarsätze.

2. Die uns erteilten Aufträge gelten, soweit nicht anders vereinbart, bis zum schriftlichen Widerruf.

3. Alle Angaben basieren auf den uns von dritter Seite erteilten Informationen und sind, soweit möglich, von uns überprüft. Sie erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für deren Richtigkeit bzw. Vollständigkeit. Wir haften
ausschließlich für grobe Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz.

4. Alle Angebote erfolgen freibleibend.

5. Soweit sich aus dem Angebot selbst nichts anderes ergibt, bzw. keine anderen Sätze schriftlich vereinbart wurden, beträgt unsere Maklerprovision einschließlich der heutigen Mehrwertsteuer im Erfolgsfall:

5.1. für den Nachweis oder die Vermittlung einer Vertragsabschlußgelegenheit 7,14 % aus der gesamten Gegenleistung bei An- und Verkauf von Wohnungs-, Haus- und Grundbesitz

5.2. bei Nachweis oder Vermittlung von Wohnungsmietverträgen 2,38 Nettomonatsmieten

5.3. bei gewerblichen Mietverträgen mit einer Vertragsdauer bis zu 1 Jahr 1,19 Nettomonatsmieten, mit mehr als 1 Jahr Vertragsdauer 2,38 Nettomonatsmieten und bei mehr als 4 Jahren Vertragsdauer 3,57 Nettomonatsmieten. Bei Staffelmieten gilt die Durchschnittsmiete.
Dieses Honorar wird jeweils mit dem Abschluss des nachgewiesenen oder vermittelten Vertrages fällig und zahlbar. Die Zahlung gerät 30 Tage nach Fälligkeit in Verzug. Sollte eine Änderung des Mehrwertsteuersatzes eintreten, so gilt der Steuersatz als vereinbart, der zum Zeitpunkt der Fälligkeit unserer Provisionsrechnung gültig war. Grunderwerbssteuer,
Notar- und Gerichtskosten sind im Falle eines Kaufes ausschließlich durch den Käufer zu tragen

6. Provisionspflicht besteht auch, wenn der Ankauf über eine Tochter-/ Beteiligungsgesellschaft bzw. eine dem Angebotsempfänger angeschlossene Firma – auch wenn diese anders firmiert – über eine Privatperson oder über beratende Berufe abgewickelt wird.

7. Kommt ein Vertragsabschluss über eines der von uns angebotenen Objekte zustande, so sind Sie verpflichtet, uns dies ohne Verzug mitzuteilen und uns die Vertragsbedingungen zu nennen. Unser Provisionsanspruch besteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die von unserem Angebot abweichen. Wir haben Anspruch auf Erteilung einer Vertragsabschrift und aller sich darauf beziehenden Nebenreden.

8. Sollte Ihnen ein durch uns nachgewiesenes Objekt bekannt sein, so sind Sie verpflichtet, uns dies ohne Verzug mitzuteilen. Sollte ein bereits von uns angebotenes Objekt Ihnen danach oder über Dritte angeboten werden, sind Sie verpflichtet, dem Anbieter oder der Anbieterin gegenüber, die durch uns erlangte Vorkenntnis zu offenbaren und etwaige Maklerdienste Dritter bezüglich unserer Objekte abzulehnen.

9. Unsere Objekte sind nur für den Empfänger bestimmt. Weitergabe an Dritte macht schadensersatzpflichtig. Kommt infolge von Weitergabe an Dritte ein Vertragsabschluss aufgrund unserer Angebote zustande, sind Sie verpflichtet, uns den Schaden in Höhe der entgangenen Provision zu erstatten. Weitergehenden Schadensersatz behalten wir uns ausdrücklich vor.

10. Unsere Bewertungen und Preisempfehlungen erfolgen aufgrund unserer aktuellen Markterfahrungen. Unsere Auftraggeber werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie durch Beauftragung öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger zusätzliche Marktwertinformationen erhalten können.

11. Unser Gebührenanspruch entfällt nicht bei Rücktritt und Vertragsaufhebung. Gleiches gilt, falls eine notwendige Genehmigung zu einem abgeschlossenen Geschäft aus Gründen untersagt wird, die in der Person des Angebotsempfängers bzw. des Käufers liegen und die uns vorher nicht mitgeteilt worden sind.

12. Als Makler sind wir berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich tätig zu werden.

13. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile gilt Leipzig als vereinbart, falls der Angebotsempfänger Vollkaufmann ist, andernfalls bleibt es bei der gesetzlichen Regelung.

14. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

15. Eine etwaige Unwirksamkeit von Einzelbestimmungen berührt die übrigen Bestimmungen nicht, etwa unwirksame Bestimmungen sind so auszulegen, auszudeuten oder zu ersetzen, dass der erstrebte wirtschaftliche Erfolg möglichst gleichkommend verwirklicht wird.

Leipzig, den 01. 01. 2012